Der Tod eines nahestehenden Menschen bedeutet für die Hinterbliebenen Leid, Schmerz und Trauer. Ihrer Tröstung dient die kirchliche Trauerfeier.
Sie kann in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Beisetzung oder von ihr getrennt stattfinden: auf dem Friedhof, in einer Kirche, in einem Bestattungshaus oder in der Wohnung der Trauerfamilie.
Die Trauergemeinde umgibt die Hinterbliebenen, um ihnen Anteilnahme zu bekunden und das Gefühl von Geborgenheit in der Gemeinschaft zu vermitteln. Auch wird damit dem Verstorbenen die letzte Ehre erwiesen.
In der christlichen Glaubensgewissheit, dass nach dem leiblichen Tod das Innere des Menschen – Seele und Geist – weiterlebt, werden Seele und Geist in der Trauerfeier der Gnade und Liebe Gottes mit segnendem Zuspruch anbefohlen. Der entseelte Leib wird mit feierlichen Worten seiner Bestimmung übergeben, vgl. 1. Mose 3,19.
Ablauf und Gestaltung der Trauerfeier können variieren; grundsätzlich entspricht die Liturgie in der Trauerfeier dem Wortgottesdienst und ist bei einer Erdbestattung oder Feuerbestattung gleich. Im Regelfall gestaltet einChor die Trauerfeier mit und trägt so zum würdigen und tröstlichen Abschied vom Verstorbenen bei.
Großer Trost im Leid liegt für uns neuapostolische Christen in der Hoffnung auf die Wiederkunft Christi und die damit verbundene Auferstehung der in Christus Gestorbenen. So blicken Trauernde auf das Wiedersehen mit ihren Lieben „bei Jesus im Licht“ (Gesangbuchlied Nr. 403).
In Ergänzung zur Seelsorge in den Kirchengemeinden finden an zentralen Orten in den Apostelbereichen Trauergesprächskreise statt. Sie bieten im geschützten Raum einer Gruppe, die sich regelmäßig trifft, Möglichkeiten zum Gedankenaustausch zwischen Trauernden.
Informationen dazu sind auf der Homepage der Neuapostolischen Kirche Süddeutschland zu finden.