Zur Eindämmung der Corona-Pandemie besprachen der Stammapostel und die Bezirksapostel Europas am Montagmorgen in einer Telefonkonferenz einige Maßnahmen. Hier die wichtigsten Ergebnisse. Zunächst bis Donnerstag, den 2. April 2020, werden alle Gottesdienste und sonstigen kirchlichen Angebote in allen Bezirken und Gemeinden europaweit ausgesetzt.
Trauerfeiern können bis dahin je nach örtlicher Genehmigung auf Friedhöfen stattfinden.
Dringende Seelsorgebesuche, etwa am Sterbebett oder zu Besuchen von Angehörigen Sterbender, können ebenso stattfinden.
Den Bezirksaposteln ist es ein großes Anliegen, in dieser ungewissen Zeit allen Brüdern und Schwestern die gottesdienstliche Versorgung weiterhin anzubieten. Daher werden sie in ihren Gebietskirchen am 22. und am 29. März 2020 Videogottesdienste durchführen. Diese sollen im IPTV, über einen YouTube-Livestream und als Telefonübertragung ausgestrahlt werden. Die Gottesdienste finden mit der Verkündigung der Sündenvergebung jedoch ohne Feier des Heiligen Abendmahls, statt.
Näheren Einzelheiten legen die Bezirksapostel für ihr Arbeitsbereich fest.
Am Montag, den 30. März 2020, ist eine weitere Telefonkonferenz der Bezirksapostel Europas mit dem Stammapostel anberaumt. Darin soll die aktuelle Entwicklung der Lage neu bewertet und die weitere Vorgehensweise abgestimmt werden.