Geplant war der Besuch von Apostel Wolfgang Zenker, Leiter des Apostelbereichs München, für den 17. Oktober 2019 in der Gemeinde Straubing. Doch dann kam es anders.
Die Gasheizung unserer Kirche in Straubing hat den Dienst aufgegeben. So wurde der Gottesdienst des Apostels für die neuapostolischen Christen von Straubing, Landau und Plattling kurzerhand nach Plattling verlegt. Als Grundlage der Predigt diente ein Wort aus dem ersten Thessalonicher-Brief, Kapitel 4, Vers 9: „Von der brüderlichen Liebe aber ist es nicht nötig, euch zu schreiben. Denn ihr selbst seid von Gott gelehrt, euch untereinander zu lieben.“ Thema war die Wichtigkeit des liebevollen, wertschätzenden Umgangs miteinander, Lehrmeister und Vorbild ist Jesus Christus. Der Apostel ging auf den in der Überschrift angegebenen Passus des Eingangsliedes GB Nr. 342 ausführlich ein. Bezirksevangelist Ewald Maier wurde zu einem weiteren Predigtbeitrag aufgerufen, ein gemischter Chor umrahmte die feierliche Stunde mit passenden Liedern.
Nach der Feier des Heiligen Abendmahls wies der Apostel auf die Notwendigkeit hin, aus den Gemeinden Gaben zu gewinnen, Amtsbrüder, Lehrkräfte, Sänger und weitere. Er betonte, dass in unserer Kirche alle Aufgaben ehrenamtlich, neben Familie und Beruf erfolgen!
Dann wurde Bezirksevangelist Ewald Maier von seiner Aufgabe als Vorsteher der Gemeinde Plattling entlastet. Er war nach der aus Altergründen erfolgten Ruhesetzung des früheren Vorstehers für 13 Monate eingesprungen. Nun ist er wieder mit ganzen Kräften als Stellvertreter des Bezirksvorstehers aktiv.
Als neuer Vorsteher für Plattling wurde der 54jährige Priester Jürgen Dietz beauftragt. Er gehört zu dieser Gemeinde, hatte fast zweieinhalb Jahre als Vorsteher in Straubing gedient und kehrt jetzt zurück. Die dadurch in Straubing entstandene Lücke wird durch die Beauftragung des Straubinger Priesters Volker Rowek, ebenfalls 54 Jahre alt, ausgefüllt. Nach einem Gebet legte der Apostel den beiden knienden Priestern die Hände auf; so wurden sie geheiligt und gesegnet für ihre Beauftragung als Gemeindevorsteher.